REACH-Verordnung / RoHS-EU-Richtlinie
Informationen zur REACH-Verordnung
Bei Wälzlagern handelt es sich gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) um Erzeugnisse, da die spezifische Form bzw. die Gestalt in größerem Maße die Funktion bestimmt als die chemische Zusammensetzung. Eventuell vorhandene Schmierstoffe oder Stoffe zur Konservierung gelten als integraler Bestandteil des Erzeugnisses. Erzeugnisse an sich sind unter REACH nicht registrierungspflichtig. Es besteht eine Registrierungspflicht für Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese daraus unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen freigesetzt werden sollen (Artikel 7 Absatz 1). Dies ist in der Regel bei Wälzlagern nicht der Fall. Des Weiteren gibt es eine Mitteilungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen, wenn diese in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent in dem Erzeugnis enthalten sind und mit mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden (Artikel 7 Absatz 2). Ein Stoff gilt als besonders besorgniserregend, wenn er die Kriterien des Artikel 57 erfüllt (z.B. CMR-Stoffe) und gemäß Artikel 59 ermittelt wurde, d. h., in eine sog. Kandidatenliste für die Aufnahme in Anhang XIV der REACH Verordnung (Liste der zulassungspflichtigen Stoffe) aufgenommen wurde.
Sollte Kugellager-Express GmbH einen mitteilungspflichtigen Stoff verwenden, werden wir diesen hier aufführen.
Zur Zeit sind keine mitteilungspflichtigen Stoffe bekannt.
Informationen zur EU Richtlinie RoHS
Bezogen auf die Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2011/65/EU („RoHS“, ehemals 2002/95/EG) mit der Ergänzung durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU möchten wir Ihnen mitteilen, dass deren Stoffverbote zurzeit nicht auf unsere Produkte anwendbar sind. Unsere Produkte unterliegen nicht die in Anhang I aufgeführten Kategorien der Richtlinie 2011/65/EU mit der Ergänzung durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU.
Reglementierte Stoffe gemäß Artikel 4 (1) der delegierten Richtlinie 2015/863 (RoHS 3) und die Grenzwerte sind:
Blei (Pb), 0,1 %
Cadmium (Cd), 0,01 %
Polybrombierte Biphanyle (PBB), 0,1 %
Polybrombierte Diphenylether (PBDE), 0,1 %
Quecksilber (Hg), 0,1 %
Sechswertiges Chrom (CrVI), 0,1 %
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), 0,1 %
Benzylbutylphthalat (BBP), 0,1 %
Dibutylphthalat (DBP), 0,1 %
Diisobutylphthalat (DIBP), 0,1 %
Gleichwohl ist es unser Bestreben, den Anforderungen der o.g. Richtlinie nach Schadstofffreiheit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Rechnung zu tragen. Aus dem Grunde wurde bei der Kugellager-Express GmbH ein umfassendes Programm aufgesetzt, das die Verwendung von umweltgefährdenden Substanzen in unseren Produkten zum frühestmöglichen Zeitpunkt verhindert.
Zusätzlich führt die Kugellager-Express GmbH weitergehende regelmäßige Untersuchungen durch, um gesundheits- bzw. umweltschädliche Stoffe zu ermitteln und im Rahmen von Substitutionsprüfungen möglichst zu eliminieren.
PDF-Version anzeigen
Hier können Sie sich den Adobe Reader herunterladen.