RoHS-Richtlinie
Stellungnahme REACh / RoHS / Stoffverbotslisten
1. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh)
Das Unternehmen Kugellager-Express GmbH unterliegt gegenüber Ihren Kunden nicht der Informationspflicht nach Artikel 33 der REACh – Verordnung, sofern in einem von uns gelieferten Produkt ein sehr besorgniserregender Stoff (SVHC – Stoff) nicht in einer Massenkonzentration über 0,1 Prozent enthalten ist.
Bis zum heutigen Tag liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass die an Sie gelieferten Produkte SVHC – Stoffe in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Beim Vorhandensein von SVHC – Stoffen in unseren Produkten, über der genannten Massenkonzentration, werden wir Sie umgehend informieren.
2. EU Richtlinie RoHS (2011/65/EU ehemals 2002/95/EG) mit der Ergänzung durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU
Bezogen auf die Erfüllung der Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2011/65/EU („RoHS“, ehemals 2002/95/EG) mit der Ergänzung durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU möchten wir Ihnen mitteilen, dass deren Stoffverbote zurzeit nicht auf unsere Produkte anwendbar sind. Unsere Produkte unterliegen nicht die in Anhang I aufgeführten Kategorien der Richtlinie 2011/65/EU mit der Ergänzung durch die delegierte Richtlinie 2015/863/EU.
Gleichwohl ist es unser Bestreben, den Anforderungen der o. g. Richtlinie nach Schadstofffreiheit zu einem möglichst frühen Zeitpunkt Rechnung zu tragen. Aus dem Grunde wurde bei der Kugellager-Express GmbH ein umfassendes Programm aufgesetzt, das die Verwendung von umweltgefährdenden Substanzen in unseren Produkten zum frühestmöglichen Zeitpunkt verhindert. Zusätzlich führt die Kugellager-Express GmbH weitergehende regelmäßige Untersuchungen durch, um gesundheits- bzw. umweltschädliche Stoffe zu ermitteln und im Rahmen von Substitutionsprüfungen möglichst zu eliminieren. Dies zählt auch im Rahmen unserer Zertifizierung nach ISO 14001 zu unserem festgelegten kontinuierlichen Verbesserungsprogramm.
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